Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung, grundsätzlich übernehmen Sie als PatientIn hierfür die Kosten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Eine osteopathische Behandlung dauert inkl. Anamnese und körperlicher Untersuchung 50 – 60 Minuten und richtet sich nach der individuellen Indikation.
Für den Ersttermin planen Sie bitte ca. 60-90 Minuten ein.
Sie erhalten eine Rechnung, die Bezahlung erfolgt immer direkt durch Sie als PatientIn. Anschließend können Sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte informieren Sie sich vor ihrem Termin bei ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstattet werden.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Osteopathie-Rechnung.
Eventuell ist hierfür eine ärztliche Überweisung für Osteopathie notwendig.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über die möglichen Erstattungsbedingungen.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen häufig ganz oder anteilig die Kosten der osteopathischen Behandlung.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über die genauen Erstattungsbedingungen.

Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung
Eventuell lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bzw. für Naturheilkunde.
Bitte informieren Sie sich auch hier über die genauen Erstattungsbedingungen.

Absageregelung
Termine müssen frühestmöglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit abgesagt werden.
Andernfalls werden die Termine in Rechnung gestellt, es sei denn, die entstandene Terminlücke wird durch eine Ersatzperson
ihrerseits geschlossen.
Natürlich versuche auch ich kurzfristig abgesagte Termine an Akutpatienten zu geben.