schwere und akute Krankheiten
(z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, schwere Infektionen, Krebs)
Hier sollte immer erst eine schulmedizinische Abklärung erfolgen.


Irreparable Organ-/ oder Gelenksschäden (z.B. Arthrose) können durch eine osteopathische Behandlung nicht beseitigt werden,
aber möglicherweise werden Auswirkungen auf andere Bereiche des Körpers gemindert.